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Patientenfürsprechende
Frau Asja Ebert ist die Patientenfürsprechende im St.-Marien-Krankenhaus.
Sie ist jeden ersten Freitag im Monat von 13.00 bis 13.30 Uhr anwesend
und steht im Zimmer von Herrn Mader, Seelsorger EG.09, für
Anliegen und Gespräch zur Verfügung. Danach begleitet
sie die Patienten zur Wanderung, die von der Physiotherapie geleitet
wird. Auf allen psychiatrischen Stationen werden die Patienten
in einem Daueraushang auf die Patientenfürsprechende aufmerksam
gemacht. Ein Infoblatt hängt auch im Schaukasten am Seelsorgezimmer.
Auf diesen Aushängen stellt sich Frau Ebert den Patienten
und Mitarbeitern vor und nennt dort auch eine Postanschrift in
der Stadtverwaltung, über die sie brieflich erreichbar ist.
Anliegen und Gesprächswünsche können auch in das
Postfach an der Pforte gegeben werden (das Fach Seelsorge ist um
die Aufschrift „Patientenfürsprechende“ ergänzt
worden; Herr Mader gibt eingehende Briefe an Frau Ebert weiter
oder informiert sie bei mündlichen Anfragen ggf. telefonisch).
In einem Arbeitspapier des Sozialministeriums wird die Aufgabe
der Patientenfürsprechenden wie folgt umschrieben:
„Sie unterstützen psychisch kranke Menschen, die in einer psychiatrischen
Einrichtung leben oder behandelt werden, bei der individuellen Wahrnehmung
ihrer persönlichen Rechte. Durch ihre weitgehend institutionsunabhängige,
auf die Bedürfnisse des einzelnen Betroffenen ausgerichtete Tätigkeit
spielen sie eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung angemessener Betreuungs-
und Lebensverhältnisse.“
Eine wesentliche Aufgabe der Patientenfürsprechenden besteht
darin, der Sicht- und Erlebensweise der psychisch Kranken Stimme
und Gewicht zu verleihen und somit in sehr unmittelbarer Weise
Hilfe und Schutz zu bieten. Ihre Arbeitsweise versteht sie in der
Annahme von Beschwerden, um den Bedürnissen der Patienten
gerecht zu werden. Sie versteht sich als Mediator zwischen Patient
und Klinikpersonal und wird in konstruktiver Weise intervenieren,
sobald Probleme deutlich werden, die die Zeit des Klinikaufenthaltes
betreffen. Damit werden andere Hilfsangebote und die staatlichen
Kontrollmechanismen entlastet und ergänzt. Sie ist unabhängig
von der Klinik selbst und damit nur dem Patienten verpflichtet.
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